Liberale in Fürstenau
Liberale in Fürstenau
Kommunalwahl Niedersachsen am 13.09.2026
Kommunen
Für das Amt des Samtgemeindebürgermeisters kandidiert Ralf Albers
Kommunen
Für den Samtgemeinderat Fürstenau kandidieren:
1. Matthias Löning
2. Luca König
3. Martina Albers
4. Stephan-Heinrich Flohr
5. Ralf Albers
6. Lukas Hartmann
7. Stefan Hömme
8. Oliver Freye
Kommunen
Für den Stadtrat Fürstenau kandidieren:
1. Ralf Albers
2. Stefan Hömme
3. Oliver Freye
4. Matthias Löning
5. Luca König
6. Martina Albers
7. Stephan-Heinrich Flohr
Kommunen
Für den Gemeinderat Berge kandidiert:
Lukas Hartmann
Kommunen
Für den Gemeinderat Bippen kandidiert:
Martina Kerperin
Kommunen
Für den Kreistag Landkreis Osnabrück kandidieren vom FDP Ortsverband Fürstenau:
1. Matthias Löning
2. Lukas Hartmann
3. Ralf Albers
4. Stefan Hömme
5. Stephan-Heinrich Flohr
6. Oliver Freye
7. Martina Albers
8. Luca König
FDP Ortsverband Fürstenau
Wir vertreten liberale Positionen in Fürstenau und sind dabei eng mit der Kreis-, Landes- und Bundespartei verbunden.
Uns alle vereint der Wunsch die individuelle Freiheit der Menschen in Fürstenau zu stärken, intrinsische Motivation zu fördern und der Entfaltung der individuellen Talente mehr Raum zu geben.
Freiheit und Verantwortung sind dabei für uns zwei Seiten der einen Medaille.
Deshalb engagieren wir uns dort, wo wir selbst leben.
Engagieren Sie sich!
Unsere Demokratie lebt vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger - von Ihnen! Gerade in Zeiten weltweiter Krisenherde, Demokratieverdruss und Rechtsruck ist es wichtiger denn je, dass sich mehr Menschen aktiv einbringen. Die Freien Demokraten bieten dazu zahlreiche Möglichkeiten - für jedes Zeitbudget.
Fürstenau in der globalisierten Welt
▪️Was ist passiert? Bei der jüngsten Änderung des Tabaksteuergesetzes unterlief dem Bundesfinanzministerium eine schwere Gesetzgebungspanne: Die erst für 2027 vorgesehenen Steuererhöhungen gelten deshalb bereits seit dem 21. Oktober 2026, während für Vapes und E-Zigaretten bis Jahresende überhaupt kein Steuersatz festgelegt ist. ▪️Was will Klingbeil jetzt tun? Er möchte die Steuersätze nun per Gesetz rückwirkend anpassen. ▪️Ist das verfassungsmäßig zulässig? Sehr wahrscheinlich nicht. Wolfgang Kubicki: „Rückwirkend Steuern zu erheben, ist im Rechtsstaat grundsätzlich ein No-Go und allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Vieles spricht dafür, dass Klingbeils Reparaturgesetz verfassungswidrig ist. Die Begründung des Bundesfinanzministeriums ist ausgesprochen dünn und reicht bei Weitem nicht aus. Was das Ministerium hier einmal mehr vorgelegt hat, schafft keine Rechtssicherheit, sondern sorgt für weiteres Chaos und zusätzliche Verunsicherung. Der Bundestag darf eine solche Vorlage nicht einfach abnicken. Er sollte sich sehr genau überlegen, ob er erneut eine Formulierungshilfe von Lars Klingbeil durchwinkt, ohne die verfassungsrechtlichen Konsequenzen ernsthaft zu prüfen. Wer rückwirkend in bestehende Rechtspositionen eingreift, muss dafür eine tragfähige verfassungsrechtliche Begründung liefern. Bislang ist das Bundesfinanzministerium diesen Nachweis schuldig geblieben. Rechtsstaatlichkeit ist keine lästige Formalie, die man mit einer dünnen Ministeriumsbegründung aushebeln kann. Klingbeil kann es einfach nicht.“
Kontakt
Personen
Ralf Albers
Matthias Löning
Stephan-Heinrich Flohr
Stefan Hömme
Oliver Freye
Luca König
Martina Albers
Lukas Hartmann